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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINES 
1. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und der PROGRESS WERBUNG getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
2. Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die PROGRESS WERBUNG behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

WERBEFLÄCHENBEWERTUNG
3. Die Medien Plakat, City Light und Rolling Board wurden nach den Leistungsparametern des Outdoor Server Austria (OSA) bewertet. Diese gemessenen Leistungswerte stellen die durch PROGRESS WERBUNG zu erbringende Leistung in Form von Kontakten dar und schaffen die Grundlage für die Berechnung der Schaltkosten. PROGRESS WERBUNG garantiert mit der Auftragsbestätigung die zu erfüllenden Kontakte und die daraus resultierenden Preise. Bei der effektiven Anschlagmenge können sich jedoch Veränderungen ergeben.

HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN
4. Die PROGRESS WERBUNG gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung des Ankündigungsauftrages laut Aushangkalender und Auftragsbestätigung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, wie zu starker Wind, Kälte- und Regenperioden etc. entbinden die PROGRESS WERBUNG von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die PROGRESS WERBUNG von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Die PROGRESS WERBUNG wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die PROGRESS WERBUNG. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

BETRIEBSDAUER
5. Die PROGRESS WERBUNG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet die PROGRESS WERBUNG keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

UMSETZEN VON PLAKATEN 
6. Es ist der PROGRESS WERBUNG gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlag- oder Ausstrahlungsflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Ankündigung darf jedoch nicht zu einer Verschlechterung der bestätigten Kontakte führen. Mit Ausnahme, die Versetzung erfolgt aufgrund von konkreten Problemen, wie Abbau bzw. Umbau der Werbefläche, kurzfristige Einschränkung der Sichtbarkeit, etc. In diesem Fall werden nur die effektiv erfüllten Kontaktmengen verrechnet.

ERSATZPLAKATE  
7. Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind der PROGRESS WERBUNG vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt die PROGRESS WERBUNG keine Verantwortung.

LAUFZEIT UND AUSHANGDAUER
8. Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu dem im aktuellen Aushangkalender der PROGRESS WERBUNG genannten Termin ausgeführt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen angeliefert werden. Die PROGRESS WERBUNG garantiert bei rechtzeitiger Anlieferung, dass jede gebuchte Ankündigung, mindestens die vereinbarte Aushangdauer, im Aushang verbleibt. Die Anbringung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der PROGRESS WERBUNG bzw. durch von ihr Beauftragte.

FARBVERÄNDERUNGEN 
9. Für Veränderungen von Werbemittel (Plakaten bzw. Ausstrahlungen) in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben, infolge von Witterungseinflüssen oder anderer technischer Gründe wird keine Haftung übernommen.

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN
10. Die Verantwortung für Form und Inhalt der Ankündigung sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die PROGRESS WERBUNG ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt der Ankündigung der PROGRESS WERBUNG unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördlichen Vorschriften etc. verstoßen oder die PROGRESS WERBUNG das Werbemittel dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage den Aushang bzw. Ausstrahlung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, dies nicht zu veröffentlichen. Bei einem solchen Rücktritt der PROGRESS WERBUNG ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Klebebeginn zum Storno gemäß Pkt. 27 mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt; danach hat der Auftraggeber die vollen Gebühren zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzwerbemittels entsprechend den Terminen im Aushangkalender gemäß Pkt. 14 oder den vereinbarten Lieferterminen, bleibt unberührt.

BESCHLAGNAHME VON PLAKATEN
11. Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.

ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN
12. Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der PROGRESS WERBUNG oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbe-zügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Werbemittel – der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

KONKURRENZAUSSCHLUSS 
13. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.  

PLAKATLIEFERUNG
14. Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15% des Auftragsvolumens) hat 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn/Starttag frei Haus, verzollt, plan und bei größeren Mengen auf Paletten an die Logistik der PROGRESS WERBUNG zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge. 

WAHLEN UND VOLKSBEFRAGUNG
15. Die PROGRESS WERBUNG behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder Ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.

AUSSERORDENTLICHE KOSTEN 
16. Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.

WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN
17. Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

KOLLEKTIVPLAKATE 
18. Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200% verrechnet werden.

PLAKATFORMATE
19. Für Plakate ab dem 16/1 Bg.-Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 1/1 Bg. 84 x 59,5 cm, 2/1 Bg. 119 x 84 cm, 4/1 Bg. 168 x 119 cm, 8/1 Bg. 238 x 168 cm, 16/1 Bg. 238 x 336 cm, 24/1 Bg. 238 x 504 cm, 48/1 Bg. 238 x 1.008 cm, Sonderformate nach Vereinbarung.

ZUSCHLÄGE FÜR SONDERFORMATE
20. Für Plakate ab 8/1 Bg., deren Teile kleiner als 2/1 Bg. sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.

PAPIERQUALITÄT
21. Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 115 g/m2 zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten verrechnet.

NICHT VERWENDETE PLAKATE 
22. Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum der PROGRESS WERBUNG über.

ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES 
23. Die PROGRESS WERBUNG ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Kontakte lt. OSA zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

IMMATERIALGÜTERRECHTE
24. Das im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt auf PROGRESS WERBUNG durch PROGRESS WERBUNG entwickelte Werbekonzept sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzepts sind geschützte Werke, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu PROGRESS WERBUNG steht. Werbeinhalte und Werbemaßnahmen der Kunden dürfen weder politischen Inhalt haben noch gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbeinhalte und Werbemaßnahme und stellt PROGRESS WERBUNG ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verstöße gegen das Mediengesetz, das Urheberrechtsgesetz sowie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bestehen wegen des Inhalts, der Herkunft oder technischen Form begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen die Schaltung oder Fortsetzung der Werbemaßnahme, ist PROGRESS WERBUNG berechtigt, die Schaltung nicht durchzuführen oder abzubrechen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden hat. 

TARIFE
25. Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an die PROGRESS WERBUNG direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
26. Die PROGRESS WERBUNG behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der PROGRESS WERBUNG das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der PROGRESS WERBUNG den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Der PROGRESS WERBUNG steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

STORNOBEDINGUNGEN 
27. Aufträge können nur bis spätestens 10 Wochen vor, gemäß Auftragsbestätigung definiertem Starttag, gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten zwischen der 10. und der 8. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 10 %, zwischen der 7. und der 5. Woche vor Starttag eine Stornogebühr von 20 %, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 40 %, bei Auf- tragsrücktritten ab der 2. Wochen vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 %, jeweils der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit in gleichem Umfang zu den vereinbarten Konditionen auf dem identen Medium innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei PROGRESS WERBUNG. Die Stornierung kann per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Starttag gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40 % mit sich, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Wochen vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 % in Rechnung gestellt. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen.

VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES 
28. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

ERFÜLLUNGSORT 
29. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der PROGRESS WERBUNG.

BESONDERHEITEN CITY LIGHT
30. Das Plakatmaß beträgt 118,5 x 175 cm (in einem Stück, Hochformat). Die uneingeschränkte Sichtbarkeit beträgt 115 x 171 cm (Hochformat). Die Anlieferung muss flach auf Palette (nicht gefaltet) in einem Stück erfolgen. Die Standardpapierqualität für City Light-Plakate ist gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, lichtdurchlässig mit einer Grammatur von mindestens 120g/m2 bis maximal 140g/m2. Bei geringen Auflagen bis 20 Stück können auch Filmfolien (Großdias), wenn sie der angegebenen Größe entsprechen, verwendet werden. Die Anlieferung erfolgt 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn/Starttag. Details zu Aushangdauer und Mindestlaufzeit entnehmen Sie der jeweils aktuellen Preisliste/Aushangkalender der PROGRESS WERBUNG.

BESONDERHEITEN ROLLING BOARD
31. Das Rolling Board (kurz RLB genannt) ist ein verglaster und hinterleuchteter Werbeträger, der mit einer Wechseltechnik ausgestattet ist, die eine Mehrfachbelegung ermöglicht. Für RLB gelten die Geschäftsbedingungen der PROGRESS WERBUNG mit den nachstehenden Besonderheiten.

32. Die Plakatgestaltung und Plakatproduktion: Das Sujet ist im Format 3.140x2.310 mm anzulegen. Die Schriften und die wichtigsten Elemente des Sujets sind in der uneingeschränkten Sichtfläche von 3.000x2.160 mm zu platzieren, da in einem Rahmen von 70 mm das Sujet teilweise durch ein verlaufendes Passepartout abgedeckt ist. Die Standardpapierqualität für ein RLB-Plakat wird durch die PROGRESS WERBUNG mit 170-200 g/m2 vorgegeben. Die für den Druck verwendeten Materialien (Papier, Farbe) müssen den gesetzlichen österreichischen Bestimmungen entsprechen.

33. 1-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 3.170 x 2.340 mm geschnitten anzuliefern. 2-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 2.340 x 1.605 mm geschnitten anzuliefern. Bei der Anlieferung der Plakate ist darauf zu achten, dass diese auf den Paletten flach liegen und die Vorderseiten der Plakate nach unten schauen, dass die Plakate je Hälfte geordnet und gleich ausgerichtet sind, und dass die linken Hälften der Plakate auf den rechten liegen. Als Einlage zwischen den rechten und linken Teilen der Plakate ist Karton, zwischen den Paletten sind Holzplatten zu verwenden. Anlieferungstermin: 10 Tage vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn. 

34. Details zu Aushangdauer und Mindestlaufzeit entnehmen Sie der jeweils aktuellen Preisliste/Aushangkalender der PROGRESS WERBUNG.

BESONDERHEITEN DIGITAL MEDIA
35. Die Ausspielung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis  von  9:16  (Porträtformat) und 16:9 (Querformat).  Werbematerial ist nach den Vorgaben von PROGRESS WERBUNG (z.B. Formate, inhaltliche Struktur, Übertragungsart und sonstige technische Voraussetzungen, etc.) vom Kunden zur Verfügung zu stellen, welche aufgrund insbesondere technischer Entwicklungen von PROGRESS WERBUNG angepasst werden können. Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der Kunde verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Schalttermin in der vereinbarten Form bei PROGRESS WERBUNG einzugehen. Über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen wird PROGRESS WERBUNG den Kunden möglichst unverzüglich unterrichten. Für den vereinbarten Zeitraum sind die Werbezeiten für den Kunden fest reserviert. Werden Werbeunterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart angeliefert oder liegt bei Abgabezeitpunkt ungeeignetes Werbematerial vor, wird PROGRESS WERBUNG von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Der Kunde bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Starttag kann an jedem Tag erfolgen. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Werbemittels entnehmen sie der Preisliste bzw. dem der Auftragsbestätigung beigelegten Datenblatt. PROGRESS WERBUNG verwahrt das Werbematerial/Datenmaterial des Kunden bis längstens 6 Monate nach Beendigung der Werbemaßnahme, außer das Gesetz sieht eine längere Aufbewahrungsfrist vor. Hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich die Rückgabe gefordert, ist PROGRESS WERBUNG zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt. Ein Konkurrenzausschluß von Mitbewerbern kann nicht gewährt werden. Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder anderen nicht in der Sphäre von PROGRESS WERBUNG liegenden Umständen wird PROGRESS WERBUNG von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit im angemessenen Umfang. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. PROGRESS WERBUNG wird den Kunden nach Tunlichkeit unverzüglich auf die hier genannten Umstände hinweisen.

36. Das im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt auf den Digital Media Screens der PROGRESS WERBUNG entwickelte Werbekonzept der PROGRESS WERBUNG sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzepts sind geschützte Werke, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht, gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur PROGRESS WERBUNG steht.

BESONDERHEITEN DAUERWERBUNG UND TRANSPORT MEDIA
37. Als Trägermaterial für Ihre Werbung sind nur ablösbare und deckende, zertifizierte Folien von 3M zugelassen. Die Verwendung von Klebebuchstaben ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben ist nicht gestattet. Jede Ähnlichkeit der Hinweistafeln mit offiziellen Verkehrszeichen ist nicht gestattet.

38. Gewährleistung: Mängelanzeigen, insbesondere bezüglich des Abhandenkommens des Werbeschildes hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bis zum Eingang der schriftlichen Anzeige sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte sind auch insoweit ausgeschlossen, als sie auf einer saisonbedingten oder vorübergehenden Beeinträchtigung der Werbemaßnahme durch Umbauten oder vergleichbaren Maßnahmen Dritter beruhen.

39. Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

40. Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an unseren Objekten sind ausnahmslos durch Beauftragte der PROGRESS WERBUNG durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch die PROGRESS WERBUNG vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftraggeber.

41. Betriebsaufgabe/–änderung: Aufgabe oder Übertragung des Betriebes führen nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages und haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Mieters.

42. Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

43. Bei Verkehrsmittelwerbung werden Linienwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt, aus technisch-organisatorischen Gründen der Verkehrsmittelbetreiber kann jedoch keine Garantie für den ständigen Einsatz der Fahrzeuge auf den gewünschten Linien übernommen werden.

44. Für die Verkehrsmittelwerbung gilt ein Ausfallsatz von 10%.

STORNOFRISTEN TRANSPORT MEDIA
45. Diesbezüglich verweisen wir auf den Pkt. 27 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PROGRESS WERBUNG Werbegesellschaft m.b.H.

BESONDERHEITEN SONDERWERBEFORMEN 
46. Die Umsetzung einer Sonderwerbeform kann nur in Verbindung mit einer ergänzenden Streuung erfolgen. Die Umsetzung einer Sonderwerbeform erfolgt auf Risiko des Kunde, gilt auch im Falle von Vandalismus und Diebstahl. Sollte die Außentemperatur am Aushangtag unter + 5 Grad Celsius liegen, kann die Durchführung der Beklebung nicht garantiert werden. Aufgrund besonderer Spezifikationen in der Umsetzung kann es zu längeren Aufbauzeiten kommen, die vom Aushangkalender der PROGRESS WERBUNG abweichen können. Für die Planung der Endmontage ist der PROGRESS WERBUNG ein Prototyp oder dessen Druckdaten inkl. Stellungsskizze bzw. Mock Up, bis spätestens 4 Wochen vor Kampagnenstart, druckfertig, zur Verfügung zu stellen. Produktionskosten sind Richtwerte und können erst nach Vorliegen der endgültigen Druckdaten und nach Anfertigung/Anlieferung eines Prototypen bestimmt werden Montagekosten gelten für den Raum Wien. Aufgrund baulicher Unterschiede der einzelnen Standorte kann es vor Ort zu Anpassungen kommen. Verwendung von technischem Equipment welches nicht im Eigentum der PROGRESS WERBUNG ist kann nicht für Umsetzungszwecke vorausgesetzt werden. Aufgrund von Kooperationen mit Partnerunternehmen und öffentlichen Stellen kann es in speziellen Fällen zur Notwendigkeit von zusätzlichen Freigaben durch diese kommen.

DATENSCHUTZ
47. Erhebung des Werbeaufwandes: PROGRESS WERBUNG ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Bruttokontakte zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und PROGRESS WERBUNG kundenspezifische Daten, wie Titel, Firma/Name, Anschrift, Branche, etc. zum Zwecke einer Kundenevidenz und Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen gespeichert werden. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben. Der Kunde genehmigt die künftige Zusendung von Informationsmaterial auch auf elektronischem Wege (E-Mail, etc.). Verwendung von Bild- und Datenmaterial: PROGRESS WERBUNG erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Zusammenhang die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke mitverwendet werden.

Die Geschäftsbedingungen der PROGRESS WERBUNG Werbegesellschaft m.b.H. entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Bestimmungen.

Stand: November 2017